K einer V, mit der die V betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-LockerungsV - COVID-19-LV), geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle), unter BGBl II 2020/332.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.