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Kundmachungen Vorarlberg: V des Landeshauptmannes, mit der die Betreuung in Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und durch Tageseltern im ganzen Land eingeschränkt wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/193RdM 2020, 123 Heft 3 v. 5.6.2020

K unter LGBl 2020/23 vom 10. 4. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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