Sowohl KA-AZG als auch ARG sehen unter dem Titel "Außergewöhnliche Fälle" Sonderregelungen für Not- und Ausnahmefälle vor. Der folgende Beitrag stellt sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen in derartigen Fällen anhand der aktuellen COVID-19-Pandemie dar. (FN )
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