Wäre es in diesem Corona-Frühling nicht um Ausgangsbeschränkungen und Betretungsverbote gegangen, sondern um die Regelung des Almauftriebs und des "freien Herumlaufens" von Haustieren, so hätten diese Maßnahmen im TierseuchenG (TSG) eine detailreiche und sorgfältig formulierte Grundlage gefunden.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.