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Kundmachungen Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-GES-3/2-2019 mit der die V, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/73RdM 2020, 68 Heft 2 v. 30.3.2020

K unter LGBI 2020/5 vom 17. 1. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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