K einer V, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden, unter BGBl II 2020/97.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 die Sperrstunde und Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden, unter BGBl II 2020/97.
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