Das BMSGPK hat mit Erlass vom 13. 3. 2020, GZ 2020-0.180.200, in Bezug auf Kindergärten gem § 18 EpG folgende Maßnahmen festgelegt:
"Zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 ist es nötig, noch weitreichendere Maßnahmen zu ergreifen.
Das BMSGPK hat mit Erlass vom 13. 3. 2020, GZ 2020-0.180.200, in Bezug auf Kindergärten gem § 18 EpG folgende Maßnahmen festgelegt:
"Zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 ist es nötig, noch weitreichendere Maßnahmen zu ergreifen.