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Belegarzt in Landeskrankenanstalt?

RechtsprechungJudikaturN. N.RdM 2019/58RdM 2019, 72 - 74 Heft 2 v. 27.3.2019

1. Das Belegarztsystem ist ein typisches Beispiel eines gespaltenen Krankenhausaufnahmevertrags und bedeutet, dass sich der Patient von einem Arzt seiner Wahl behandeln lassen kann. Ein Belegarzt ist demnach in der Regel ein freiberuflicher Arzt, der in keinem Arbeitsverhältnis zum Rechtsträger des Krankenhauses steht.

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