K eines BG, mit dem das ASVG geändert und Maßnahmen der Telerehabilitation ausdrücklich in den Katalog von Maßnahmen der Rehabilitation aufgenommen werden, unter BGBl I 2019/8. Zur Vereinbarkeit von Telegesundheitsdiensten und dem Unmittelbarkeitsgrundsatz ärztlicher Berufsausübung s auch .
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