Vor wenigen Monaten schuf der Deutsche Ärztetag eine Rechtsgrundlage für telemedizinische Behandlungen. Damit sollte kein uneingeschränkter Freibrief für Online-Ordinationen ausgestellt werden. Der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient bildet nach Auffassung deutscher Kammerfunktionäre weiterhin den Goldstandard. Dieser Beitrag befasst sich mit der Rechtslage in Österreich.
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