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Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten nicht nur im öffentlichen Interesse

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenGesundheitsrechtn. n.RdM 2018/36RdM 2018, 38 Heft 1 v. 2.3.2018

Entscheidung: VwGH 1.9.2017, Ra 2016/03/0055

Normen: § 78 Abs 1 AVG; § 1 GeschlechtskrankheitenV BGBl 1974/314

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