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Voraussetzung der Witwenversorgung nach § 102 Abs 3 Satz 1 ÄrzteG 1998

Aktuelle Rechtsprechung in LeitsätzenÄrzterechtn. n.RdM 2018/18RdM 2018, 35 Heft 1 v. 2.3.2018

Entscheidung: VwGH 21.9.2017, Ra 2017/11/0146

Normen: § 102 Abs 3 ÄrzteG 1998

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