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Salzburg: K der Salzburger Landesregierung über den im Jahr 2017 von den Trägern von Senioren- und Seniorenpflegeheimen für Aufgaben der Pflegeanwaltschaft zu leistenden Kostenbeitrag

KundmachungenKrankenanstaltenDr. Gerhard Aigner, Mag. Dr. Meinhild HausreitherRdM 2017/26RdM 2017, 24 Heft 1 v. 6.5.2017

Normen: LGBl 2016/95

Schlagwörter:

Kostenbeitrag; Seniorenheime; Pflegeanwaltschaft

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