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Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-GES-5/7-2016, mit der die LKF-, Pflege- und Anstaltsgebühren sowie die Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens festgesetzt werden

KundmachungenKrankenanstaltenDr. Gerhard Aigner, Mag. Dr. Meinhild HausreitherRdM 2017/18RdM 2017, 23 Heft 1 v. 6.5.2017

Normen: LGBl 2016/81

Schlagwörter:

Festsetzung; Behandlungsgebühren; Ambulanzbeiträge

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