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Verabreichung von Arzneimitteln durch Notfallsanitäter - Zu den Voraussetzungen für die Aufnahme von Arzneimitteln in die Arzneimittellisten 1 und 2

GesundheitsrechtAufsatzDr. Claudia ZeinhoferRdM 2016/118RdM 2016, 177 - 183 Heft 5 v. 22.10.2016

Normen: § 10 SanG; § 11 SanG; § 2 Abs 2 Z 3 ÄrzteG; § 2 Abs 2 Z 7 ÄrzteG; § 3 Abs 4 ÄrzteG; § 49 Abs 3 ÄrzteG

Schlagwörter:

Arzneimittellehre; Notfallkompetenz; Rettungssanitäter; Freigabe; Organisationsverantwortung; Gesundheitsberufe; Eigenverantwortlichkeit; strafrechtliche Konsequenzen; Notfallpatienten; Erstversorgung; Ambulanzdienste; Zusatzausbildung

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