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Kein Mitverschulden aufgrund sorglosen Herbeiführens eines behandungsbedüftigen Zustandes

ÄrzterechtJudikaturn. n.RdM 2016/36RdM 2016, 113 Heft 3 v. 1.7.2016

Entscheidung: OGH 25.2.2016, 9 Ob 76/15i

Normen: § 1304 ABGB; § 1327 ABGB

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