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Örtliche Zuständigkeit für Entscheidung über bedingte Entlassung

StrafvollzugJudikaturn. n.RdM 2016/49RdM 2016, 117 Heft 3 v. 1.7.2016

Normen: § 162 Abs 1 StVG

Schlagwörter:

Strafsachen; Vollzugsgericht; Freiheitsentziehung; Zeitpunkt; örtliche Zuständigkeit

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