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Steiermark: V der Steiermärkischen Landesregierung, mit der die V über die Festsetzung von Gebühren für tagesklinische Leistungen in Landeskrankenanstalten geändert wird - K unter LGBl 2016/37 vom 7.3.2016

KrankenanstaltenGesetzgebungn. n.RdM 2016/75RdM 2016, 107 Heft 3 v. 1.7.2016

Normen: LGBl 2016/37

Schlagwörter:

Gebühren; tagesklinische Leistungen

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