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Anfang Jänner waren in Österreichs Justizanstalten 8.059 Personen in Haft. Jeder Neuzugang ist ehestens einem Arzt vorzuführen. Von der Aufnahme bis zur Entlassung ist die Vollzugsverwaltung für die Gesundheit der Insassen verantwortlich.

Gesundheitsrecht; StrafvollzugAufsatzDr. Peter KastnerRdM 2016/63RdM 2016, 91 - 98 Heft 3 v. 1.7.2016

Normen: §§ 66, 67 StVG; § 13 UGB; Art 148a B-VG; § 70 StVG

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