vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anfang Jänner waren in Österreichs Justizanstalten 8.059 Personen in Haft. Jeder Neuzugang ist ehestens einem Arzt vorzuführen. Von der Aufnahme bis zur Entlassung ist die Vollzugsverwaltung für die Gesundheit der Insassen verantwortlich.

Gesundheitsrecht; StrafvollzugAufsatzDr. Peter KastnerRdM 2016/63RdM 2016, 91 - 98 Heft 3 v. 1.7.2016

Normen: §§ 66, 67 StVG; § 13 UGB; Art 148a B-VG; § 70 StVG

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!