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Stellungnahme BMG - Ärztliche Verschwiegenheit, Erkrankung von Zivildienern

Gesetzgebung und VerwaltungÄrzterechtHon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, MR Dr. Meinhild HausreitherRdM 2015/118RdM 2015, 185 Heft 5 v. 1.10.2015

Normen: § 23c Abs 2 Z 2 ZDG; § 54 ÄrzteG 1998

Schlagwörter:

Informationsweg; Arbeitsunfall; Unfall; Krankheitsbescheinigungen; Zivildiener; Verschwiegenheitspflicht;

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