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Der Arzt im Spannungsfeld von personalisierter Aufklärung und Absicherungsmedizin

Medizinrecht; ÄrzterechtAufsatzDr. med. univ. Beate PanoschRdM 2015/114RdM 2015, 164 - 168 Heft 5 v. 1.10.2015

Normen: § 5a Abs 1 Z 2 KAKuG; § 51 Abs 1 ÄrzteG; § 5a Abs 1 Z 3 KAKuG; § 110 StGB

Schlagwörter:

Aufklärung; Arzthaftung; Aufklärungsgespräch; Selbstbestimmungsrecht; Totalaufklärung; Patient; Ärzte; Arzt; Patienten; Klagebereitschaft; Defensivmedizin;

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