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NÖ LGBl 2015/46

Gesetzgebung und VerwaltungKrankenanstaltenMarianne Kropf, Hon.-Prof. Sekt.-Chef Dr. Gerhard Aigner, MR Dr. Meinhild HausreitherRdM 2015/101RdM 2015, 148 Heft 4 v. 1.8.2015

Normen: NÖ LGBl 2015/46

Schlagwörter:

Aufnahmebezirke; Psychiatrie; Amstetten; Landeskrankenhäuser; Klosterneuburg;

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