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Niederösterreich: Vereinbarung gemäß Art 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (1. Novelle)

KundmachungenGesundheitsrechtRdM 2014/22RdM 2014, 24 Heft 1 v. 1.2.2014

Schlagwörter:

Gesundheitswesen; Organisation; Finanzierung; Artikel 15a-Vereinbarung;

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