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Wie "ungesund" ist die Dienstleistungsrichtlinie? - Zugleich eine Anmerkung zu EuGH C-57/12, Femarbel, und zur Ausnahme des Gesundheitsbereichs in anderen EU-Sekundärrechtsakten

EuroparechtAufsatzDr. Markus FrischhutRdM 2013/145RdM 2013, 273 - 283 Heft 6 v. 1.12.2013

EuGH 11.7.2013, C-57/12

Schlagwörter:

Dienstleistungsfreiheit; Dienstleistungsrichtlinie; Anwendungsbereich; Ausnahme; Gesundheitsdienstleistung; soziale Dienstleistung; Rs Femarbel; Auslegung; Pflegetätigkeiten; Tagesbetreuungszentrum; Nachtbetreuungszentrum; Schwerpunktprinzip; Patientenmobilitäts-Richtlinie;

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