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Daumenschrauben im Staatsvertrag - Die Gesundheitsreform beim "Health Care Symposium 2013" der PHARMIG ACADEMY

GesundheitsrechtAufsatzMag. Franz ButschbacherRdM 2013/8RdM 2013, 20 - 23 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: Art 15a B-VG

Schlagwörter:

Gesundheitsreform; Gesundheitswesen; Finanzierung; "15a-Vereinbarung";

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