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Salzburg: Verlautbarung der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2013

KundmachungenKrankenanstaltenRdM 2013/45RdM 2013, 60 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 62 Abs 1 Sbg KAG 2000

Schlagwörter:

Salzburg; Kostenbeiträge;

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