VwGH 22.10.2012, 2012/03/0073
Schlagwörter:
Bedarf zum Führen einer Schusswaffe; Erforderlichkeit; besondere Gefahrenlage; Notarzt; Kontakt zu Drogenkonsumenten; Kontakt zu Hunden;
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Bedarf zum Führen einer Schusswaffe; Erforderlichkeit; besondere Gefahrenlage; Notarzt; Kontakt zu Drogenkonsumenten; Kontakt zu Hunden;