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Zulässiger Aktionsradius des Wohnsitzarztes

ÄrzterechtAufsatzHon.-Prof. Dr. Felix Wallner, Kammeramtsdirektor ÄK OÖRdM 2012/135RdM 2012, 214 - 221 Heft 5a v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Wallner führt mit seinem Beitrag die Frage einer wertenden Analyse zu, welche Tätigkeiten ein Wohnsitzarzt de facto vornehmen darf. Dabei geht er von Grundsätzlichem aus und stellt Kriterien zur Abgrenzung zu Tätigkeiten als angestellter oder niedergelassener Arzt vor. Vertiefend widmet er sich dabei der Frage, ob und wie weit das Vorhandensein einer Ordination diese Thematik beeinflusst.

Rechtsgrundlagen: § 45 ÄrzteG; § 47 ÄrzteG

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