Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-495/10 des EuGH vom 21.12.2011 hingewiesen, welche sich mit der Haftung eines Krankenanstaltenträgers für fehlerhafte Geräte, die im Rahmen der Behandlung verwendet wurden, befasst.
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung C-495/10 des EuGH vom 21.12.2011 hingewiesen, welche sich mit der Haftung eines Krankenanstaltenträgers für fehlerhafte Geräte, die im Rahmen der Behandlung verwendet wurden, befasst.