Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung der Heilmittelkommission vom 25.11.2010 eingegangen, welche die einzuhaltenden Sicherheitsvorkehrungen bei Verwendung von Arzneimitteln durch niedergelassene Ärzte untersucht. Kurt Kirchbacher äußert sich in einer kurzen Anmerkung zu dieser Entscheidung.
Rechtsgrundlagen: § 351c Abs 2 ASVG; § 351i Abs 4 ASVG; § 133 Abs 2 ASVG