ħ 2 ÄrzteG; § 1 UWG
In Hinblick auf die Irrationalität einer Behandlungsmethode hatte sich der OGH der Frage zu widmen, ob für deren Vornahme eine physiotherapeutische Berufsberechtigung vorliegen muss.
OGH 5.10.2010, 4 Ob 155/10p
ħ 2 ÄrzteG; § 1 UWG
In Hinblick auf die Irrationalität einer Behandlungsmethode hatte sich der OGH der Frage zu widmen, ob für deren Vornahme eine physiotherapeutische Berufsberechtigung vorliegen muss.
OGH 5.10.2010, 4 Ob 155/10p