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Kosten zur Anpassung an das äußere Erscheinungsbild des Gegengeschlechts als außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikaturAline Leischner; Claudia Zeinhofer (Bearbeitung)RdM 2011/26RdM 2011, 60 Heft 2 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob die Kosten einer Eigenhaartransplantantion und die Entfernung von Barthaaren als medizinisch indizierte kosmetische Operation eines transsexuellen Mannes als außergewöhnliche Belastung zu werten ist.

Rechtsgrundlagen: § 34 EStG

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