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Unsubstantiertes Bestreiten von Kostenübernahmeerklärungen für Honorare der Belegärzte als Zugeständnis

VersicherungsrechtJudikaturAline Leischner; Claudia Zeinhofer (Bearbeitung)RdM 2011/18RdM 2011, 58 Heft 2 v. 1.4.2011

§ 267 ZPO

Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass ein unsubstantiiertes Bestreiten des Vorliegens von Kostenübernahmeerklärungen aufgrund von Direktverrechnungsvereinbarungen als Zugeständnis zu werten ist.

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