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Mutmaßliche Einwilligung bei Erweiterung des ursprünglichen Operationsplanes

ÄrzterechtJudikaturRdM 2010/58RdM 2010, 187 Heft 6 v. 1.12.2010

§ 1295 ABGB; § 1299 ABGB

In vorliegender Sache war fraglich, ob sich im Verlaufe eines Eingriffs der behandelnde Arzt auf die mutmaßliche Einwilligung des Patienten verlassen konnte oder ob ein Abbruch und eine neuerliche Einwilligung vorzunehmen gewesen wäre.

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