§ 107 Abs 1 ASVG; § 144 Abs 3 ASVG; § 145 Abs 2 ASVG; § 22 KAKuG; § 13 Abs 3 ABGB; § 36 Wr KAG; § 283 ABGB
Vorliegendes Judikat behandelt die Kostenersatzpflicht des Sozialversicherungsträgers. Ist von einer notwendigen und unaufschiebbaren Anstaltspflege auszugehen, die den Krankenversicherer zur Kostentragung verpflichtet, wenn ein Alkoholisierter Untersuchungen verweigert?