Art 94 RL 2001/83/EG ; Art 168 Abs 7 AEUV; RL 89/105/EWG
Der EuGH hatte sich zu finanziellen Anreizen iZm der Verschreibung bestimmter Arzneimittel zu äußern und insofern festgestellt, dass den nationalen Behörden unter therapeutischen Gesichtspunkten ein gewisser Handlungsspielraum offensteht.