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Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung

GesundheitsrechtGesetzgebungBearb. v. Hon.-Prof. MR Dr. Gerhard Aigner; Dr. Meinhild HausreitherRdM 2010/70RdM 2010, 83 Heft 3 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens soll das ÄrzteG 1998, das ZÄG, das KAKuG, das ASVG, das GSVG, das BSVG und das B-KUVG geändert werden, um eine Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung zu bewirken.

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