§ 13 Abs 8 AVG; § 10 Abs 2 ApG
Der VwGH prüfte, ob eine Änderung der voraussichtlichen Betriebsstätte einer Apotheke innerhalb des Standorts eine die Sache in ihrem Wesen verändernde Antragsänderung darstellen kann.
VwGH 9.9.2009, 2008/10/0011
§ 13 Abs 8 AVG; § 10 Abs 2 ApG
Der VwGH prüfte, ob eine Änderung der voraussichtlichen Betriebsstätte einer Apotheke innerhalb des Standorts eine die Sache in ihrem Wesen verändernde Antragsänderung darstellen kann.
VwGH 9.9.2009, 2008/10/0011