§ 34 KAKuG; § 56 Wr KAG; § 51a Wr KAG
Der VfGH ging in seiner Entscheidung auf die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung im Wr. KAG ein, wonach die von Fremdpatienten verursachten Kosten nicht abgangsdeckungsfähig wären. Neben einer Sachverhaltsdarstellung werden im Beitrag der Prüfungsbeschluss und die Entscheidungsgründe des VfGHs dargelegt. Mit einer Anmerkung von Karl Stöger.