§ 107 Abs 1 ASVG; § 144 Abs 3 ASVG
In der genannten Entscheidung hatte der OGH die Frage des Anspruchs auf Krankenbehandlung im Zusammenhang mit bloßer Alkoholisierung zu behandeln. Konkret war fraglich, ob bei einem schleichenden Übergang zu einem Pflegefall ein formeller Akt nötig ist, um die krankenversicherungsrechtliche Leistung zu beenden.