§§ 1293 ff ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob ein Fall der Neulandmedizin dann vorliegt, wenn der Operateur denn betreffenden Eingriff erst wenige Male vorgenommen hat und sich die betreffende Abteilung des Spitals erst in der Anfangsphase befindet. Begründet dies einen besonderen Fall der Aufklärungspflicht? Mit Anmerkungen von Aline Leischner.