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Arzneibuch

Gesetzgebung und VerwaltungMedizinrechtBearb. v. Hon.-Prof. MR Dr. Gerhard Aigner; Meinhild HausreitherRdM 2009/125RdM 2009, 189 Heft 5 v. 1.10.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert darüber, dass der 30. und 31. Nachtrag zum Arzneibuch in Kraft gesetzt wurde.

Rechtsgrundlagen: V des BMG, BGBl II Nr 219/2009

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