Zusammenfassung: Realer Fall: Ein minderjähriges Mädchen nimmt die "Pille danach" ein, worauf ein kurzer Krankenhausaufenthalt folgt. Der Vater des Mädchens erhält keine Auskunft seitens des KH über die Behandlung seiner Tochter, da diese das KH nicht von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat. Erwin Bernat untersucht den Sachverhalt und erstellt eine juristische Stellungsnahme.