Zusammenfassung: Durch die AMG Novelle 2004 wurde erstmals in Österreich die nichttherapeutische Forschung an Minderjährigen erlaubt. In ihrem Beitrag setzt sich die Autorin mit den Rechtfertigungsgründen, welche die Forschung am Menschen legitimieren auseinander. Zu diesen zählen ua die informed consent und die positive Nutzen-Risiko-Analyse.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 2 AMG; § 284 ABGB