Zusammenfassung: Durch BGBl II 2008/313 erfolgte kurz nach BGBl II 2008/272 die Kundmachung des BMGFJ mit der neuerlich die Kundmachung über Einrichtungen und Vereinigungen mit Betreuungsangebot für Personen im Hinblick auf Suchtgiftmissbrauch geändert wird.
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