§ 63 Abs 3 UOG 1993; § 29 UG 2002; § 49 UG 2002; § 136 Abs 2 UG 2002; § 3 Abs 3 ÄrzteG; § 1 AHG
Der OGH hatte sich mit der Frage der Passivlegitimation der Republik Österreich in einem Amtshaftungsprozess zu befassen. Im gegenständlichen Fall war bei einer Operation in einer Universitätsklinik aufgrund eines Behandlungsfehlers der Ehegatte der Erstklägerin verstorben. Mit Anmerkungen von Christian Kopetzki.