vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gesetzgebung und Verwaltung - Begriff " Facharzt für Psychiatrie", " Psychotherapeut", " Psychologe" gem § 157 Abs 1 Z 3 StPO

MedizinrechtGerhard Aigner; Helmut Schwamberger (Bearb)RdM 2008/50RdM 2008, 85 - 86 Heft 3 v. 1.6.2008

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ansicht des BMJ zur Frage, ob den Begriffen " Facharzt für Psychiatrie", " Psychotherapeut" und " Psychologe" bei der Beurteilung des Aussageverweigerungsrechts nach § 157 Abs 1 Z 3 StPO ein funktionelles oder formelles Verständnis zu Grunde zu legen ist.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!