Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Ansicht des BMJ zur Frage, ob den Begriffen " Facharzt für Psychiatrie", " Psychotherapeut" und " Psychologe" bei der Beurteilung des Aussageverweigerungsrechts nach § 157 Abs 1 Z 3 StPO ein funktionelles oder formelles Verständnis zu Grunde zu legen ist.
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