Zusammenfassung: Der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es standeswidrig ist, an ein Informationsbüro, welches eine Preisauskunftsaktion veranstaltete, ohne eine direkte Gegenleistung zu erhalten, Geldzuwendungen zu leisten. Es werden der Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des Disziplinarrates dargelegt.