Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, in dem ein Arzt bei einem Vortrag heftige Kritik am Impfwesen übte und dabei nicht auf den aktuellen Stand der Wissenschaft einging. In einer Berufung gegen die Verurteilung in erster Instanz beanstandete der Arzt die bloß mittelbar durchgeführte Beweisaufnahme. Der Sachverhalt und die Entscheidung werden dargestellt.