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Gesetzgebung und Verwaltung - Straßenverkehrsrecht - § 5 StVO

VerwaltungsrechtGerhard Aigner, Helmut SchwambergerRdM 2008/33RdM 2008, 46 Heft 2 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über die Kundmachung einer VO, die die Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung von Untersuchungen nach § 4a und 5 StVO zum Inhalt hat.

Rechtsgrundlagen: § 5 StVO

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